Italienischkurs als Fortbildung
In vielen deutschen Bundesländern gibt es einen sogenannten Bildungsurlaub, damit haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Woche Urlaub, wenn diese zum Zweck der beruflichen Fortbildung dient. Der genaue zeitliche Umfang und die Bedingungen sind aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Meistens muss aber ein Sprachkurs mit mindestens 30 Unterrichtsstunden gebucht werden. Die Genehmigung der Bildungsfreistellung obliegt außerdem dem Arbeitgeber. Bayern und Sachsen haben leider keine Bildungsurlaubsgesetze erlassen.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um zu sehen, welche Sprachschulen die entsprechende Anerkennung für Bildungsurlaub haben:
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